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Über welche Qualitätsnachweise verfügt Bellamundo?

ISO 29992 - Bewertung der Ergebnisse von Lerndienstleistungen

Bellamundo ist ein Prüfungsanbieter aus Deutschland. Die Deutschprüfungen sind von der DeuZert Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH nach ISO 29992 – Bewertung der Ergebnisse von Lerndienstleistungen zertifiziert. Die Auditprozeduren werden in DIN EN ISO/IEC 17065 festglegt.

Bellamundo hat sich bezüglich der zu “bewertenden Wissensgebiete, Fertigkeiten, Fähigkeiten” (vgl.ISO 29992, 4.2) auf Deutschkompetenzen nach dem GER festgelegt (Sprachliche Fertigkeiten, Hörverstehen, Leseverstehen, Mündliche Ausdrucksfähigkeit, Schriftliche Ausdrucksfähigkeit und Sprachliche Kompetenzen, Grammatikalische Kompetenz, Lexikalische Kompetenz, Phonetische Kompetenz).

In der Ausarbeitung der ISO29992 wurde von Bellamundo jeder der einzelnen 73 Normanforderungen mit Bezug zum GER umgesetzt.

Die DeuZert (Zertifizierungsstelle für Bildung und Wirtschaft) ist eine durch die Dakks (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH mit Sitz in Berlin) akkreditierte Zertifizierungsstelle. Andere bekannte Zertifizierungsstellen sind der TÜV und die Dekra. Mit der Akkreditierung durch die Dakks wurde der DeuZert bescheinigt, dass sie als Zertifizierungsorganisation die Kompetenzen besitzt, um eine Konformitätsbewertung durchzuführen. Bellamundo hat im Rahmen eines Zertifizierungsverfahren nachgewiesen, die Anforderung der ISO-Norm 29992 zu erfüllen und hat sich damit das Recht erworben, mit dem DeuZert-Logo sowie mit dem Begriff „zertifiziert“ werben zu dürfen.

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Dakks sind das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) sowie die Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Danach wird die Akkreditierung als hoheitliche Aufgabe des Bundes durch die Akkreditierungsstelle durchgeführt. Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit der Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV) dazu entschieden, die hoheitliche Aufgabe der Akkreditierung privatrechtlich in der Rechtsform einer GmbH zu organisieren und die DAkkS zu beleihen. Dennoch ist die DAkkS als Bundesbehörde tätig und unterliegt bei der Durchführung hoheitlicher Verfahren dem deutschen Staats- und Verwaltungsrecht. Das Bundesland Bayern ist ein Gesellschafter der Dakks.

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