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Was sind Gütekriterien von Prüfungen?

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Gütekriterien von Prüfungen sind Maßstäbe, die zur Beurteilung der Qualität und Aussagekraft von Prüfungen herangezogen werden. Die wichtigsten Gütekriterien sind Objektivität, Reliabilität und Validität. Hier sind sie im Detail beschrieben:

  1. Objektivität:
    • Definition: Objektivität bedeutet, dass die Ergebnisse einer Prüfung unabhängig von der Person sind, die die Prüfung durchführt, bewertet oder interpretiert.
    • Arten:
      • Durchführungsobjektivität: Die Prüfungsbedingungen sind für alle Prüflinge gleich.
      • Auswertungsobjektivität: Die Bewertung der Prüfungsergebnisse ist unabhängig vom Prüfer.
      • Interpretationsobjektivität: Die Interpretation der Ergebnisse ist unabhängig von der Person, die die Ergebnisse interpretiert.
  2. Reliabilität:
    • Definition: Reliabilität bezeichnet die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Messung. Eine Prüfung ist reliabel, wenn sie bei wiederholter Durchführung unter gleichen Bedingungen konsistente Ergebnisse liefert.
    • Arten:
      • Test-Retest-Reliabilität: Die Stabilität der Ergebnisse bei wiederholter Durchführung der gleichen Prüfung.
      • Paralleltest-Reliabilität: Die Übereinstimmung der Ergebnisse zweier paralleler Versionen derselben Prüfung.
      • Interne Konsistenz: Die Homogenität der einzelnen Aufgaben innerhalb einer Prüfung (z.B. Cronbachs Alpha).
  3. Validität:
    • Definition: Validität bezeichnet die Gültigkeit und gibt an, ob eine Prüfung tatsächlich das misst, was sie messen soll.
    • Arten:
      • Inhaltsvalidität: Das Ausmaß, in dem die Prüfungsaufgaben den gesamten Inhaltsbereich des zu prüfenden Konstrukts abdecken.
      • Kriteriumsvalidität: Das Ausmaß, in dem die Ergebnisse der Prüfung mit einem externen Kriterium übereinstimmen (z.B. Vorhersagevalidität).
      • Konstruktvalidität: Das Ausmaß, in dem die Prüfung ein theoretisches Konstrukt misst und nicht etwas anderes.
  4. Fairness:
    • Definition: Fairness bedeutet, dass keine Gruppe von Prüflingen systematisch benachteiligt oder bevorzugt wird. Die Prüfung sollte keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sozialem Hintergrund oder anderen irrelevanten Merkmalen beinhalten.
  5. Praktikabilität:
    • Definition: Praktikabilität bezieht sich auf die Umsetzbarkeit und Handhabbarkeit der Prüfung in der Praxis. Dazu gehören Faktoren wie der zeitliche und finanzielle Aufwand, die Durchführungsbedingungen und die Verfügbarkeit von Ressourcen.
  6. Akzeptanz:
    • Definition: Akzeptanz bedeutet, dass die Prüfung von den Prüflingen, Lehrenden und anderen beteiligten Personen als fair, relevant und sinnvoll angesehen wird.

Diese Gütekriterien helfen sicherzustellen, dass Prüfungen aussagekräftige, faire und zuverlässige Ergebnisse liefern, die zur Beurteilung der Kompetenzen und Leistungen der Prüflinge geeignet sind.

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